Walenstadt (Transkription Nr. 539)

Schulort Walenstadt
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 165-166v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Mels
Agentschaft 1799: Walenstadt
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Sargans
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Walenstadt
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Walenstadt (Niedere Schule, katholisch)

Antworthen über den Zustand der Schulen Allhier.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Orth heist Wallenstatt. Jst ein Städlein, eigene Gemein, Agentschaft, in dem District Melß, Canton Linth.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die weitheste entfernung von hiesiger Schul belauft sich auf eine stund, an der anzahl 6 Haüser. Die 2.te entfernung ist eine Viertelstund und besteht aus 7 Haüsern.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Nämmen der zum behörigen Schuol bezirck, sind Weilerhöff. Von diesern Orthen seind in die Schul gegangen Jährlich 12 Kinder.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Die entfernung der benachbarten Schuolen besteht in einer stund, und heisen Berschis, Mols, und Berg.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schuol Kinder seind in keine Klassen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn hiesiger Schuol wird gelernt Teütsch schreiben, Lesen und Rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schuol wird hauptsächlich nur im Winter von Martini bis Oestern gehalten. Jm Sommer wird sie nur in etwas wenigem und auf begehren der Bürger um gebührenden Lohn gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schuol-Bücher seind keine eingeführt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften verfertigt der schuolmeister selbst.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schuol dauret vormittag 2 stund, hernach wird so viel.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der hiesige Schuolmeister ist bis anhin von der Oberkeit auf recht halten Lebenlänglich bestellt oder ernambset.

III.11.bWie heißt er?

Solcher heist Joseph Franz Lendi; von hier gebürtig

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?

||[Seite 2] Alt 44 Jahr, verheürathet, aber ohne Kinder. ist Schuolmeister 22 Jahr. Er ware vorher hier wohnhaft aber ohne beruff. hat ohne das noch verrichtungen in denen Kirch mit Gottes Dienst Kirch Säübern, alltäglichen Rosenkranz leüthen, und halten usw.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Schul besuchen überhaupt 64 Kinder, im Winter Knaben 43. Mägdlein, 21. im Sommer ist nichts bestimmt

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schuol-stiftung ist jährlich fl. 40 xr. 48. Die einkünfte davon bestehen in Capitalien, die hinder einem Vogt liegen, und mit keinem Kirchenguth vereinigt seind.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schuolgelt ist wochentlich 4 kreüzer, od täglich ein scheitt holz.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schuolhaus ist kein eigenes, das jenige, in welchem der Schuolmeister wohnt ist hiesiger Gemein gehörig, ist aber Baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Das haus besteht in einer stuben und 2 Zimmern.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für daß Haus sorgt die Gemeind und unter haltet solches.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

besteht in Gelt und wie oben schon bemerkt in fl. 40 xr. 48. Aus Capitalien.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

besteht in Gelt und wie oben schon bemerkt in fl. 40 xr. 48. Aus Capitalien.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Lienard Bernold agent

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